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Die Verantwortung des Arztes für Fehlverhalten des Patienten am Beispiel der Mißachtung ärztlicher Hinweise
Immer wieder werden ärztliche Verhaltensratschläge vom Patienten nachlässig oder leichtfertig mißachtet. Dadurch bringt er sich selbst und auch andere Personen in Gefahr. Ziel der Arbeit ist es, im Spannungsverhältnis von ärztlicher Fürsorge und Selbstbestimmungsrecht des Patienten die Verantwortungsbereiche der am Heilungsprozeß Beteiligten zu definieren und voneinander abzugrenzen. Schließlich geht es schwerpunktmäßig um Beweislastverteilung, Beweismaß und Beweislastumkehr im Rahmen ärztlicher Beratungshaftung.

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